Spital am Nägelesgraben

 

Unser Haus ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung welche durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen zugelassen ist.

Alle Zimmer sind altersgerecht, freundlich und modern ausgestattet und verfügen über eine eigene Nasszelle. Bei Bedarf können einzelne Zimmer über eine Verbindungstür als Doppelzimmer genutzt werden, z.B. für Ehepaare.

Das Pflegekonzept ist ein bewohnerorientiertes Konzept, welches vorsieht, dass die Bewohner so viel Alltag und Normalität wie möglich erleben sollen und sich auch selbst daran beteiligen können. Ziel ist die Vermittlung von Lebensfreude und Aktivität. Alltagsnormalität statt Pflegealltag stehen im Vordergrund.

In einem separaten Wohnbereich werden Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen entsprechend ihren Ressourcen und Problemen betreut. Dort befindet sich ein beschützender Garten, der den Bewohnern einen Aufenthalt im Freien und das Genießen der Natur bei wechselnden Jahreszeiten bietet.

Darüber hinaus ist das Spital aufgrund seiner optimalen Lage direkt an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Hier findet man ein umfangreiches Angebot mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Arztpraxen, dem Krankenhaus, Banken, der Post und der Stadtverwaltung im Rathaus.

Leistungen nach SGB XI

  • Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität
  • Leistungen der sozialen Betreuung und der Behandlungspflege
  • Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
  • Zusätzl. Betreuungsleistungen nach § 87b

Unser pflegerisches Handeln hat zum Ziel:

  • ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität für die älteren Menschen zu ermöglichen
  • die Freiheit und Selbstbestimmung des pflegebedürftigen älteren Menschen zu respektieren
  • den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen zu gewährleisten
  • Partner, Angehörige, Freunde der pflegebedürftigen älteren Menschen und anderen Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Apotheker, Seelsorger ind den Pflegeprozess einzubeziehen
  • die Achtung der menschlichen Würde und das uneingeschränkte Recht auf Leben, mit einer angemessenen pflegerischen Begleitung, zu gewährleisten