Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

 

Personen, die noch keine berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchlaufen haben, werden ins Eingangsverfahren und anschließend in den Berufsbildungsbereich aufgenommen.

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und dient der Klärung, ob die Vinzenz-Werkstätten die geeignete Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation sind und der Rehabilitand die Voraussetzungen für die berufliche Rehabilitationsmaßnahme erfüllt. Neben der Eingangsdiagnostik wird eine erste Arbeitserprobung durchgeführt.

Nach dem Eingangsverfahren wechseln die Rehabilitanden in den zweijährigen Berufsbildungsbereich. Basierend auf den Testergebnissen und der Evaluation der persönlichen Voraussetzungen wird der individuelle Bildungsplan erstellt. Für die berufliche Bildung ist ein Schulungsraum mit Übungsmaterialien eingerichtet. Wissen und praktische Fertigkeiten werden in einem Kurssystem vermittelt.