Wahlleistungen
Neben den Regelleistungen bieten wir gegen gesonderte Berechnung folgende Wahlleistungen an:
- Wahlärztliche Leistungen
- Die ärztlichen Leistungen werden von den Chefärzten (im Verhinderungsfall von deren Vertretern) persönlich erbracht.
- Unterkunft in einem 1-Bett- oder 2-Bett-Zimmer.
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Wahlleistungen sind im voraus zwischen Ihnen und unserem Krankenhaus im Aufnahmebüro zu vereinbaren. Sie können auch während des Krankenhausaufenthalts gemäß unseren allgemeinen Vertragsbedingungen gewählt oder geändert werden. Im Übrigen können Sie sich über unsere Wahlleistungen bei der Patientenaufnahme oder dem Büro der Leistungsabrechnung informieren.
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Patienteninformationen bei wahlärztlichen Leistungen / Wahlleistungsvereinbarung |
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